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Von Geburt an vollblind:

Sehrest vorhanden: Die Mehrheit der Menschen, die als „gesetzlich blind“ gelten, hat noch einen gewissen Sehrest. Viele von ihnen können helle, kräftige Farben durchaus wahrnehmen, auch wenn Formen unscharf sind.

 

Später erblindet: Menschen, die erst im Laufe ihres Lebens ihr Augenlicht verloren haben, können sich Farben oft bildlich vorstellen. Sie greifen auf ihr visuelles Gedächtnis zurück, um Beschreibungen von Farben mit ihren Erinnerungen zu verknüpfen.

Von Geburt an vollblind: Wer ohne jegliche Lichtwahrnehmung geboren wurde, sieht Farben nicht im visuellen Sinne. Dennoch haben diese Menschen oft ein tiefes konzeptionelles Verständnis von Farben: